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25.11.2011 | Energie

VKU ZUM BNETZA-MONITORINGBERICHT: "Konzerne beherrschen nach wie vor Stromerzeugungsmarkt"

Heute hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) ihren Monitoringbericht veröffentlicht. Der Bericht der BNetzA zeigt deutlich, dass der Stromerzeugungsmarkt nach wie vor von den vier großen Energiekonzernen beherrscht wird. Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht hier ein Wettbewerbsdefizit, das beseitigt werden muss.

Hans-Joachim Reck, VKU-Hauptgeschäftsführer: "Dies kann nur gelingen, wenn der von der BNetzA definierte Bedarf für Kraftwerke in erster Linie von den Wettbewerbern der großen Konzerne, insbesondere den Stadtwerken, realisiert werden kann. Aktuell haben die Stadtwerke einen Anteil von 9,8 Prozent an der Energieerzeugung. Für einen funktionierenden Wettbewerb ist es wichtig, dass die Stadtwerke die Möglichkeit haben, diesen künftig weiter auszubauen."
Dies sollte auch bei Ausgestaltung des Kraftwerks-Förderprogramms berücksichtigt werden.

"Aus unserer Sicht sollten nur Unternehmen mit einem Marktanteil von weniger als fünf Prozent eine Förderung erhalten", so Reck weiter. Der bevorstehende Wegfall alter Kraftwerke könnte kompensiert werden, wenn die im Bau befindlichen Kraftwerke fertiggestellt und darüber hinaus die noch in Planung befindlichen realisiert werden. Reck: "Die Politik kann diesen Prozess beschleunigen, wenn sie den Unternehmen die dringend notwendigen Investitionsanreize zugesteht und derzeitige Investitionshindernisse behebt. Dafür ist unter anderem eine zügige Verabschiedung des Kraftwerks- Förderprogramms erforderlich."

Darüber hinaus fordert der VKU eine Ausdehnung des Förderzeitraum über das Jahr 2016 hinaus: "Nur so kann der dringend notwendige Zubaubedarf insbesondere ab dem Jahr 2019 realisiert werden", so Reck abschließend.

Ein weiteres wichtiges Instrument, die notwenigen Erzeugungskapazitäten sicherzustellen, sieht der VKU in der Umsetzung der Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG).
Kraft-Wärme- Kopplung (KWK) leistet durch hohe Effizienzgrade nicht nur einen wichtigen Beitrag zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung, sondern auch zur flexiblen Stromerzeugung. Das geltende KWK-Ausbauziel liegt bei 25 Prozent bis 2020.

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