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02.11.2011 | Allgemeine Meldungen

Anreize für Netzinvestitionen hätten attraktiver sein können

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) gab heute bekannt, dass der Eigenkapitalzins für Neuinvestitionen in die Energienetze in der nächsten Regulierungsperiode 9,05 Prozent beträgt.

"Der ermittelte Zinssatz ist ein Schritt in die richtige Richtung. Gerade für deutsche Energienetze ist ein hinreichender Anreiz ausschlaggebend, da wir in naher Zukunft signifikante Investitionen finanzieren müssen", so Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU).

Allerdings wäre ein deutlicher höherer Zinssatz aus VKU-Sicht angemessen gewesen. Das besagt auch ein Kurzgutachten, das die Unternehmensberatung KEMA Consulting (Bonn) für den VKU erarbeitet hatte. Auf Grundlage des Gutachtens hatte der VKU einen Eigenkapitalzins von 11,58 Prozent gefordert, damit die Verteilnetzbetreiber auch zukünftig in ihre Netze investieren können.

"Die BNetzA hätte ein Investment in die Netze noch attraktiver machen können", so Reck. "Die Verteilnetze sind der Schlüssel für das Gelingen der Energiewende. Auch deswegen ist der Zinssatz unseres Erachtens zu gering", informiert Reck.
"Wir fordern bei der anstehenden Novelle der Anreizregulierung endlich auch für Verteilnetzbetreiber den Zeitverzug bei der Kostenanerkennung zu beseitigen. Dadurch wird die reale Eigenkapitalverzinsung hier noch immer deutlich gemindert."

Aktuell werden über 80 Prozent der erneuerbaren Energien auf der Verteilnetzebene eingespeist. Und schon jetzt existiert auf dieser Netzebene nach VKU-Angaben ein Modernisierungsbedarf von 25 Milliarden bis 2030.