Public Manager
17.05.2011 | Moderner Staat, Umfragen

Wirtschaftliche Selbstverwaltung

Diesen Titel trägt die heute veröffentlichte Studie, die den Bürokratieaufwand der Industrie- und Handelskammern unter die Lupe nimmt.

Zur Vorstellung des Abschlussberichts dieses breit angelegten Gemeinschaftsprojekts trafen sich heute die Herausgeber Nationaler Normenkontrollrat, Bundesregierung, Deutscher Industrie- und Handelskammertag sowie Vertreter der Industrie- und Handelskammern im Bundeskanzleramt.

„Überflüssige Bürokratie kann nur dann effektiv bekämpft werden, wenn alle Ebenen, die staatliche Aufgaben wahrnehmen, Verantwortung beim Bürokratieabbau übernehmen,“ so Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrats.

„Die Industrie- und Handelskammern haben sich stets mit einer Vielzahl von Abbauvorschlägen und Stellungnahmen aktiv für einen Bürokratieabbau auf Bundesebene eingesetzt. Durch ihre Bereitschaft zur Untersuchung des eigenen Satzungsrechts haben sie einen mutigen Weg beschritten. Sie haben bewiesen, dass sie im Interesse ihrer Mitgliedsunternehmen beim Thema Bürokratieabbau auch an sich selbst hohe Maßstäbe anlegen wollen. Das verdient Respekt und sollte ein Beispiel für andere Einrichtungen sein, die Verursacher von Bürokratie sind. Wer Bürokratieabbau einfordert, der muss bereit sein, sich mit eigenen Ideen und Initiativen einzubringen.“

Die Industrie- und Handelskammern haben aufgrund ihrer Satzungshoheit die Möglichkeit, ihren Mitgliedsunternehmen Informationspflichten aufzuerlegen, und sind damit selbst Verursacher von Bürokratie. In dem gemeinsamen Projekt haben sie das Kammerrecht der IHK zu Köln, der IHK Region Stuttgart und der IHK Stade für den Elbe-Weser-Raum einer umfassenden kritischen Prüfung unterzogen. Die im Projekt beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Kammern und Unternehmen waren sehr engagiert und standen für über 500 Interviews bereit. Insgesamt konnte so die Grundlage für eine valide Einschätzung der durch Kammerrecht verursachten Bürokratiekosten in ganz Deutschland geschaffen werden.

„Im Ergebnis zeigt sich, dass die durch Kammerrecht verursachten Bürokratiekosten mit rund 22 Mio. Euro im Vergleich zum Bundesbestand gering sind. Gleichwohl unterstreichen die von allen Industrie- und Handelskammern gemeinsam erarbeiteten Abbauvorschläge, dass es auch in diesem Bereich Möglichkeiten zur spürbaren Vereinfachung gibt,“ so Ludewig.

Die Studie steht als download unter www.normenkontrollrat.de
zur Verfügung.