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17.06.2011 | Energie

KRAFT-WÄRME-KOPPLUNG IM BUNDESRAT - Deutschland muss bei KWK nachsteuern

Heute berät der Deutsche Bundesrat das Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften und bezieht Stellung aus Sicht der Bundesländer. Dabei geht es auch um die Förderung von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in der KWK einen wichtigen Baustein, die ehrgeizigen Klimaschutzziele der Bundesregierung zu erreichen: „Durch hohe Effizienzgrade leistet KWK bereits heute einen maßgeblichen Beitrag für die Steigerung der Versorgungssicherheit, die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit und die Verminderung der Energieabhängigkeit der Europäischen Union“, so VKU-Hauptgeschäftsführer Hans- Joachim Reck.

„Um unseren Unternehmen perspektivisch mehr Planungssicherheit für Investitionen zu geben, muss an dem gesetzlich verankerten KWK-Ausbauziel festgehalten werden. Die Vorschläge der Bundesregierung für eine Entfristung und Flexibilisierung der KWK-Förderung sind zu begrüßen, doch muss der Gesetzgeber noch deutlich nachsteuern: Erforderlich ist eine Verbesserung der Wärmenetzförderung, eine Anhebung des KWK-Zuschlages um 0,5ct/kWh und die Bezuschussung von Wärmespeichern. Um weitere KWK-Potentiale zu erschließen, sollten darüber hinaus herkömmliche Kraftwerke, die auf KWK umgerüstet werden, in die Förderung einbezogen werden. Zudem sollte das Mini-KWKProgramm wieder aufgenommen werden“, erklärt Reck.

Im Rahmen des EU-Energieeffizienzplans wurde bereits ein Einspeisevorrang für KWK-Strom vermerkt. „Dieser ist ein wichtiger Ansatz und sollte auch in Deutschland gelten. Nur so können wir verhindern, dass bei Netzengpässen KWKAnlagen von Übertragungsnetzbetreibern abgeschaltet werden“, so Reck weiter.

Getestet wurde die Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen bereits im Rahmen einer Studie, die der VKU bei Dr. Felix Christian Matthes, Forschungs-Koordinator Energie- und Klimapolitik beim Öko-Institut, und Dr. Hans-Joachim Ziesing, Senior Policy Advisor beim Ecologic Institut, in Auftrag gegeben hat. Laut dieser Studie muss, um das geltende gesetzliche Ziel eines KWK-Stromerzeugungsbeitrags von 25 Prozent bis 2020 zu erreichen, im Vergleich zum heutigen Ausbauniveau ein Zubau von KWKAnlagen in einer Größenordnung von 10.000 bis 12.000 Megawatt realisiert werden.

Die bei den kommunalen Energieversorgern installierte Kraftwerkskapazität besteht aktuell zu 61 Prozent aus KWK-Anlagen. Durch sie haben die deutschen Stadtwerke 2009 rund 9,7 Millionen Tonnen CO2 eingespart.

Die Studie „Wirtschaftlichkeit von KWK-Anlagen“ finden Sie unter: http://www.vku.de/cogix

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