Public Manager
25.07.2011 | Abfallwirtschaft

VKU sieht Nachbesserungsbedarf

Aus Sicht des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) zeigt die beschlossene Gegenäußerung zum Kreislaufwirtschaftsgesetz die Kompromissbereitschaft der Bundesregierung in vielen Bereichen.

Allerdings hält die Regierung an den für die Kommunen besonders wichtigen Regelungen zur Überlassungspflicht für Abfälle aus privaten Haushalten und zur gewerblichen Sammlung fest. „Wir sehen hier nach wie vor erheblichen Nachbesserungsbedarf“, sagt Hans- Joachim Reck, VKU-Hauptgeschäftsführer.

Die Länderkammer hatte mit Beschluss vom 27. Mai 2011 weitgehende Änderungen zu den Überlassungspflichten und zur gewerblichen Sammlung gefordert. Diese Anträge lehnt die Bundesregierung ab. Sie bleibt dabei, dass künftig auch private Abfallsammler die werthaltigen Stoffe aus den Abfällen privater Haushalte erfassen können.

„Wir sind enttäuscht, dass die Bundesregierung die Appelle der Länder vollständig zurückgewiesen hat. Damit setzt die Bundesregierung gerade nicht die Abfallrahmenrichtlinie der Europäischen Union (EU) um, sondern liberalisiert die Hausmüllentsorgung, was zu Lasten des Verbrauchers geht“, so Reck weiter.

„Falls das Gesetz so durchginge, bliebe den Kommunen in vielen Fällen wohl nur noch die verlustbringende Restabfallentsorgung“, erklärt Reck.
„Die Folge wären Gebührenerhöhungen, weil Gewinne und Wertstofferlöse privatisiert und nicht mehr in Form sinkender Gebühren an den Bürger weitergegeben werden könnten.“

Die Abfallentsorgung aus privaten Haushalten ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge, und das Europarecht lässt den EU-Mitgliedsstaaten einen weiten Spielraum bei der Ausgestaltung dieser Aufgaben zu. Auch der Lissabon-Vertrag erlaubt, diese Aufgabe den Kommunen zuzuweisen. „Es ist definitiv nicht richtig, dass das Europarecht dazu zwingt, privaten Sammlern ‚das Rosinenpicken’ zu erlauben. Hier werden rechtliche Gründe vorgeschoben, um politische Ziel zu kaschieren.“