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17.01.2011 | Software, Verwaltungsmodernisierung

Zwischenbilanz im Standesamt: Seit einem Jahr wird die zentrale Lösung elektronisches Personenstandsregister (ePR) in Baden-Württemberg eingesetzt.

Die umfassende Reform des Personenstandsrechts durch den Bundesgesetzgeber verlangt innerhalb einer Übergangsfrist bis Jahresende 2013 die flächendeckende Einführung des elektronischen Personenstandsregisters (ePR) in den Standesämtern.

Während in vielen anderen Bundesländern noch über Einführungskonzepte diskutiert wird, hat der Datenverarbeitungsverbund Baden-Württemberg (DVV BW) gehandelt und bereits zum Jahresbeginn 2010 eine landesweite, zentrale ePR-Lösung vorgestellt.

Erfolgreiche ePR-Einführung
Zur Zeit wird die zentrale ePR-Lösung von 150 Kommunen mit fast 3,8 Millionen Einwohnern landesweit genutzt. Fast alle großen Städte beurkunden inzwischen elektronisch, aber auch kleinere Kommunen nutzen die Vorteile der neuen Arbeitsweise im Standesamt.

Die Stadt Reutlingen als Pilotanwender des Rechenzentrums Kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen-Ulm (KIRU) hat im ersten Jahr bereits 1.905 Geburten, 543 Eheschließungen und 1.214 Todesfälle elektronisch beurkundet.

Rechtzeitiger Einstieg lohnt sich
Der Einstieg in die elektronische Beurkundung sollte rechtzeitig vor Ablauf der gesetzlichen Übergangsfrist erfolgen, denn nur so kann der Aufwand für Nacherfassungen verringert werden. Weitere Schritte, wie der elektronische Mitteilungsdienst und die elektronische Sammelakte, werden folgen, um die papiergebundene Arbeitsweise in den Standesämtern durch eine weitgehend medienbruchfreie elektronische Bearbeitung zu ersetzen

www.rz-kiru.deInterkommunale