Public Manager
26.01.2011 | Verwaltungsmodernisierung

Deutschland – Vorreiter beim Bürokratieabbau in Europa!

Dr. Johannes Ludewig, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates, erklärt zur heutigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Deutschen Bundestages, an der er gemeinsam mit Ministerpräsident a.D. Dr. Edmund Stoiber teilgenommen hat:

„Spürbarer Bürokratieabbau in Deutschland kann nur gelingen, wenn Europa mitzieht, denn Unternehmen unterscheiden nicht, ob das, was an Belastungen bei ihnen ankommt, von Europa, Bund oder den Ländern stammt.“

In Deutschland wurde in den letzten 4 Jahren viel erreicht. Mit über 250 Maßnahmen und einem Entlastungsvolumen von rund 6,3 Mrd. Euro hat die Bundesregierung einen beachtlichen Beitrag zur Entlastung der Wirtschaft erbracht (z.B. Wegfall von bestimmten Bilanz- und Buchführungspflichten durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz oder Wegfall von 36 Mio. Lohnsteuerkarten durch Einführung eines elektronischen Verfahrens).

Zudem hat sich das sog. Ex-ante-Verfahren bei der Prüfung neuer Regelungsvorhaben der Bundesregierung als effektives Verfahren zur Verhinderung neuer Bürokratie etabliert. Gleichwohl zeigt die Erfahrung des NKR, dass ein wesentlicher Teil der Bürokratie durch europäische Regelungen verursacht wird. Deshalb ist ein entschiedenes Handeln auch auf europäischer Ebene erforderlich. Die Einsetzung der sog. Stoiber-Kommission, in der Dr. Johannes Ludewig Mitglied ist, ist hierbei ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung.

Ein gutes Beispiel für die gelungene Zusammenarbeit zwischen NKR und Stoiber-Kommission ist die Vereinfachung der elektronischen Rechungsstellung. Diese wurde in Brüssel unter Mitwirkung der Stoiber-Kommission beschlossen. Der NKR hat sich beim Bundesfinanzminister nachdrücklich für eine schnelle Nutzung der von der EU eröffneten Optionen zur Vereinfachung der elektronischen Rechnungsstellung eingesetzt. Dies erfolgt nunmehr mit dem Steuervereinfachungsgesetz. Damit wird die Wirtschaft um 4 Mrd. Euro entlastet.

Es bleibt aber in Europa noch viel zu tun: Erforderlich ist – so wie dies auch vom Europäischen Parlament gefordert wird – die Einführung einer unabhängigen Ex-ante-Prüfung neuer Regelungsvorhaben der Kommission nach dem Vorbild des NKR. Weiterhin ist eine Verkürzung der Entscheidungsprozesse zwingend erforderlich. So ist einer der wichtigsten Vorschläge aus dem Jahr 2008 mit einem Entlastungspotenzial von rund 6 Mrd. Euro – die Ausnahme für kleine Unternehmen von Bilanzierungsverpflichtungen – bisher noch immer nicht umgesetzt. Gleiches gilt für eine Reihe weiterer wichtiger Bürokratieabbauvorschläge (z.B. die Ausnahmeregelung für Handwerksbetriebe von der Verpflichtung zum Einbau eines Tachografen).

www.normenkontrollrat.bund.de