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01.02.2011 | Umwelttechnik, Wasser und Abwasser

Neues Gütezeichen Abscheideranlagen

Im Alltag sind sie nicht sichtbar und doch erfüllen Abscheideranlagen eine wichtige Aufgabe bei der Aufbereitung und Reinigung von Abwässern. Sie sorgen dafür, dass Fette, Öle, Benzin und Sedimente aufgefangen werden, bevor sie zum Problem in der Kanalisation oder in Klärwerken werden.

Tankstellen, Autowaschanlagen und Werkstätten aber auch Gastronomiebetriebe und Lebensmittelhersteller sind darum verpflichtet ihr Abwasser vorzubehandeln. Zuverlässigkeit spielt dabei eine große Rolle. Am RAL Gütezeichen Abscheideranlagen können Unternehmen ab sofort erkennen, ob Verarbeitung und Material einer Anlage ihre Ansprüche erfüllt.

Abscheideranlagen mit dem RAL Gütezeichen stehen für ein Qualitätsniveau, das zum Teil deutlich über die grundlegenden normativen Anforderungen hinausgeht. So wird beispielsweise für Edelstahlbauteile grundsätzlich besonders korrosionsbeständiger V4A-Stahl verwendet.
Ob aus Beton, Stahl oder Kunststoff – alle Anlagen müssen so gestaltet sein, dass sie den zu erwartende Lasten sicher Stand halten, ohne die Funktion einzuschränken oder die Umwelt zu beeinträchtigen. Die Güte- und Prüfbestimmungen umfassen daher die Beschaffenheit und saubere Verarbeitung der Bauteile, die richtige Verbindung mit Zu- und Ablaufleitungen sowie die Verwendung von Beschichtungen und Dichtungsmitteln. Damit wird die Festigkeit, Wasserdichtheit und eine hohe Lebensdauer der Anlage sichergestellt.

Die Gütesicherung Abscheidetechnik legt strenge Kriterien für die Herstellung von Schlammfängen, Abscheidern für mineralische Leichtflüssigkeiten, Abscheidern für organische Fette und Öle, Stärkeabscheidern sowie für Probenahmeeinrichtungen fest. Die Hersteller sind verpflichtet die Einhaltung der Gütebestimmungen ständig selbst zu überwachen und zu dokumentieren. Dies erfolgt unter anderem durch Eingangskontrollen der verwendeten Rohstoffe und regelmäßige Produktprüfungen.
Mindestens einmal jährlich finden darüber hinaus Kontrollen durch unabhängige externe Prüfstellen statt. I

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