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04.02.2011 | Allgemeine Meldungen, Personalwesen

LWL zeichnet den Märkischen Kreis für vorbildliches Betriebliches Eingliederungsmanagement mit 10.000 Euro aus

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) hat den Märkischen Kreis mit einer Prämie in Höhe von 10.000 Euro für die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ausgezeichnet.

Ziel des BEM ist es, bei längeren und häufigen Erkrankungen eine optimale Betreuung der Beschäftigten zu gewährleisten und präventive Maßnahmen anzubieten.
LWL-Direktor Dr. Wolfgang Kirsch überreichte die Urkunde in einer kleinen Feierstunde am Dienstag (02.02.) an Landrat Thomas Gemke und dem Integrationsteam, der das Eingliederungsmanagement seit dem 1. Januar 2009 in der Kreisverwaltung umsetzt.

„Der Märkische Kreis ist mit ihrem Betrieblichen Eingliederungsmanagement weit über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgegangen und berücksichtigt vorbildhaft schwerbehinderte Menschen. Deutlich wird das besondere Engagement des Kreises auch an der Zahl der schwerbehinderten Menschen, die er beschäftigt: Unter den Beschäftigten sind 9,5 Prozent Menschen mit Behinderung. Damit beschäftigt der Märkische Kreis fast doppelt so viel Menschen mit Behinderung wie es die gesetzlich vorgegebene Quote von fünf Prozent verlangt. Der Märkische Kreis stellt auch immer wieder schwerbehinderte Auszubildende ein“, lobte Kirsch

.„Diese Auszeichnung ist uns zugleich Ansporn, auf unserem Weg der erfolgreichen Wiedereingliederung weiter zu gehen. Ziel bleibt es dabei, längere Arbeitsunfähigkeit zu vermeiden und den zurückkehrenden Beschäftigten jede erdenkliche Hilfe und Unterstützung anzubieten“, so Gemke.
Er versprach, die Prämie in Höhe für künftige Maßnahmen des Eingliederungsmanagements einzusetzen.

Hintergrund
Das BEM ist seit 2004 gesetzlich vorgeschrieben. Ziel ist es, mit Zustimmung der betroffenen Personen, Möglichkeiten zur Überwindung der Arbeitsunfähigkeit zu finden bzw. mit Leistungen und Hilfen einer erneuten Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen, um so den Arbeitsplatz erhalten zu können. „Alle Beschäftigten, die innerhalb von zwölf Monaten länger als sechs Wochen krank sind, können durch das Eingliederungsmanagement Hilfen zur Wiedereingliederung in den Berufsalltag bekommen“, erklärt Kirsch.

Dabei berät das LWL-Integrationsamt Westfalen die Arbeitgeber und unterstützt sie auch finanziell. Einmal jährlich zeichnet der LWL Betriebe und Verwaltungen für vorbildliches Betriebliches Eingliederungsmanagement aus.

Ende 2008 hat der Märkische Kreis eine Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement abgeschlossen. Ziel der Vereinbarung ist es, die bestmögliche Förderung für jeden Einzelnen zu erreichen. Als Präventivmaßnahmen hat der Märkische Kreis beispielsweise Betroffene an interne und externe Experten vermittelt, Telearbeitsplätze eingerichtet und wo nötig die Arbeitsorganisation verändert.

„Das Betriebliche Eingliederungsmanagement wird beim Märkischen Kreis gelebt. Die Dienstvereinbarung ist praxisorientiert und auch für andere kommunale Verwaltungen mit vergleichbarer Beschäftigtenzahl geeignet“, sagte Kirsch.

www.maerkischer-kreis.de