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27.12.2011 | Gemeinschafts- und Schulverpflegung

Wartungsverträge für Spültechnik - Maßgeschneidert und wirtschaftlich

Ein Wartungsvertrag bringt viele Vorteile, etwa höchstmögliche Kostensicherheit, Betriebssicherheit oder den Werterhalt des Investments. Doch vor Abschluss sollten Spülküchenbetreiber gut überlegen, welche Services erwünscht und wirtschaftlich sind. Denn die Verträge können sehr unterschiedliche Leistungen beinhalten.

Worauf dabei zu achten ist, darüber informieren Experten der Vereinigung Gewerbliches Geschirrspülen (VGG), Hagen.
Oftmals schätzen Gastronomen das Risiko ab: Macht es Sinn, nach dem Kauf einer Geschirrspülmaschine in einen Wartungsvertrag zu investieren? Oder könnte man es wagen darauf zu verzichten? Die Entscheidung fällt je nach Anzahl der zu verpflegenden Gäste und je nach Modell unterschiedlich aus.

"In großen Verpflegungsbetrieben wie Krankenhäusern ist die Abschlussrate relativ hoch", weiß Hans-Dieter Breideband, Serviceleiter beim VGG-Mitglied Meiko. "Etwa drei Viertel aller Betriebe wünschen höchstmögliche Betriebssicherheit bei kalkulierbaren Kosten und schließen einen Wartungsvertrag für die Korb- oder Bandtransportmaschine ab."
Bei kleineren Gastronomietrieben liegt die Abschlussrate meist unter 20 %. Hier kommen oftmals Programmautomaten zum Einsatz, für die die Risikoabschätzung des Kunden anders ausfällt.

"Aber auch wenn kein Wartungsvertrag abgeschlossen ist, empfehlen wir für die jeweiligen Maschinenmodelle stets geschulte und erfahrene Servicetechniker hinzuzuziehen," so Christian Schneider, Leiter After Sales International von Winterhalter. Nur so sei eine fachlich qualifizierte und damit unter dem Strich auch kostengünstige Wartung oder Reparatur durchzuführen. "Wir warnen vor Eingriffen durch nicht autorisierte Personen, die weder hinreichende Kenntnisse über die hoch entwickelten Techniken und Steuerungen noch über spezielle Ersatzteile verfügen; sie können damit die Betriebssicherheit nicht hinreichend gewährleisten."
Zudem erlischt die Garantieleistung bei Eingriffen durch nicht autorisierte Personen.

Vom Basis-Check bis zum "All inklusive"
So unterschiedlich wie die Preise sind auch die Leistungen von Wartungsverträgen. Christian Schneider und Hans-Dieter Breideband empfehlen daher auch genaues Hinschauen: "Wartung ist nicht gleich Wartung. Manches wird am Markt als solche verkauft, dabei handelt es sich manchmal nur um eine Inspektion; das Auswechseln von Verschleißteilen etwa ist nicht inbegriffen."

Betreiber von Spülküchen können aus drei grundlegenden Varianten wählen; sie tragen jeweils herstellerspezifische Bezeichnungen:

Inspektionsvertrag:
Er beinhaltet lediglich eine Durchsicht bzw. Inspektion der Maschine, die in definierten Intervallen (zum Beispiel jährlich) durchgeführt wird. Der Austausch von Verschleißteilen oder die Arbeitszeit für Reparaturen ist nicht enthalten. Der Kunde erhält nach dem Basischeck eine Prüfliste über den Zustand der Maschine mit Handlungsempfehlungen.

Wartungsvertrag:
Neben der Inspektion beinhaltet dieser Vertrag zusätzlich herstellerspezifisch geregelte Leistungen, etwa den Austausch von Verschleißteilen. Im Reparaturfall können zusätzlich Arbeitsleistungen oder Ersatzteile inkludiert sein - das ist im Vertrag genau geregelt.

Vollwartungsvertrag:
Er garantiert dem Kunden 100 Prozent Kostensicherheit - mit diesem Vertrag sind Reparaturen jeglicher Art abgedeckt. Immer vorausgesetzt, dass der Kunde die Maschine fachgerecht betrieben hat. Dazu zählen etwa das Einhalten der empfohlenen Wasserhärte und die Verwendung von auf Maschine und Dosiersystem abgestimmte Reiniger und Klarspüler.

Auch die zeitlichen Abschlussmöglichkeiten nach Inbetriebnahme fallen je nach Service-Anbieter unterschiedlich aus. So sind manchmal Vollwartungsverträge nur bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Inbetriebnahme möglich. Andere ermöglichen jederzeit einen Einstieg in einen Vollwartungsvertrag. Ob das in höherem Maschinenalter, etwa 10 Jahre, noch rentabel ist, das ermittelt der Anbieter durch einen technischen Check der Maschine, auf dessen Basis dann die individuelle Kalkulation für die Wartungspauschale vorgenommen wird.

Nicht nur Kosten, auch das Kleingedruckte vergleichen
Auch die grundlegenden Checks an den Maschinen können sich von Anbieter zu Anbieter unterscheiden. So regelt etwa die Betriebssicherheitsverordnung, dass Spülmaschinen regelmäßig einer elektrischen Anlagen- und Betriebsmittelprüfung zu unterziehen sind.
"Diese Gefährdungsbeurteilung auf Basis der BGV A3-Prüfung ist bei manchen freien Anbietern nicht enthalten und zusätzlich zu bezahlen. Wir empfehlen dem Kunden, die Leistungen und das Kleingedruckte in Verträgen daher genau zu prüfen," erläutert Breideband von Meiko.

Auch die so genannte Thermologger-Prüfung, ein spezifisches Verfahren zum Prüfen der Desinfektionswirkung des thermischen Reinigungs- bzw. Desinfektionsschrittes in gewerblichen Geschirrspülmaschinen, bieten nicht alle mit den Standardverträgen an.

Wartung spart Geld
Die Kosten für die Wartungsverträge richten sich nach dem vereinbarten Umfang der Leistungen und den Maschinentypen. Gleich für welche Art man sich entscheidet: "Unter dem Strich lohnt ein Wartungsvertrag immer," betont Schneider. "Denn der Werterhalt ist auf Dauer höher. Und auch die Betriebssicherheit steigt, denn eine regelmäßige Wartung beugt Reparaturen vor und minimiert das Ausfallrisiko."

Schließlich unterliegen alle Teile, die sich bewegen, drehen, durch Federzug oder Abrieb ständig genutzt werden, einem Verschleiß. Die regelmäßige Wartung schützt vor Folgeschäden und teuren Reparaturen. Auch die laufenden Betriebskosten können gesenkt werden: "Eine optimale Einstellung aller Parameter an der Maschine und an den Dosiersystemen sichert einen geringen Verbrauch an Energie, Wasser sowie Reiniger und Klarspüler, und das alles bei gleichbleibend gutem Spülergebnis," ergänzen die beiden Experten von Winterhalter und Meiko.
"Und kommen neuartige Bauteile, die sich bei jüngsten Innovationen schon bewährt haben, in neueren Modellen zum Einsatz, so bauen wir diese Ersatzteile im Servicefall auch in die älteren Modelle ein."

Weiteres zur Pflege von gewerblichen Geschirrspülmaschinen und dem fachgerechten Spülen finden Sie im Internet in den Fachinformationen Nr. 4, 5 und 6 unter www.vgg-online.de