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08.12.2011 | Wasser und Abwasser

VKU zur Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): Derzeitige Regelungen sind ausreichend für Schutz der Verbraucher

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt in der heutigen Expertenanhörung zur 8. Novelle des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) die Absicht des Bundeswirtschaftsministeriums, die bisherigen Regelungen für die öffentliche Trinkwasserversorgung 1:1 in den neuen Gesetzestext zu überführen.

"Damit wird auch dem Ansinnen des Bundeskartellamts, seine Zuständigkeit auf die Gebührenkontrolle auszudehnen, eine klare Absage erteilt", sagt dazu VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck.

Für eine solche Erweiterung besteht kein sachlicher Grund. Für die Gebühren besteht bereits eine funktionierende Kontrolle durch Behörden und Gerichte im Sinne der Verbraucher.

Der kommunale Wirtschaftsverband weist jedoch darauf hin, dass bei der Überführung der bisherigen Regelungen noch einige redaktionelle Anpassungen vorzunehmen sind, um Verschlechterungen der Rechtsposition der Wasserversorger zu vermeiden. Außerdem sollte der Passus zur Verlängerung der besonderen Missbrauchskontrolle über Energieversorger, der Paragraf 29, gestrichen werden.
"Diese Regelungen haben sich als wettbewerbsfeindlich erwiesen - das sieht auch die Monopolkommission so", sagt Reck.

Auch für eine Ausdehnung der Regelung auf die Fernwärme gibt es keine Veranlassung. Des Weiteren fordert der VKU noch klarere Regeln für Sektoruntersuchungen, um die bürokratischen Belastungen, denen Unternehmen durch kartellbehördliche Anfragen ausgesetzt sind, in einem vernünftigen Rahmen zu halten.
Der Vorschlag des Bundeswirtschaftsministeriums, im Rahmen von Missbrauchsentscheidungen auch die Anordnung der Rückzahlung überhöhter Entgelte zu ermöglichen, hält der VKU für verfehlt. Beschwerden gegen solche Anordnungen müssten zumindest aufschiebende Wirkung haben, wenn die Unternehmen nicht praktisch rechtlos gestellt werden sollen.