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16.08.2011 | Ausschreibungen

Kleinen Betrieben Chancen geben --- Städte- und Gemeindebund: Vergaberecht endlich entbürokratisieren

Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund begrüßt die Absicht des Landes Niedersachsen, die bis Ende 2011 zulässigen erhöhten Schwellenwerte bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen auf Dauer beizubehalten.

"Endlich bekommen Unternehmen und Verwaltungen eine verlässliche Grundlage für die Vergabe von kleineren Aufträgen. Besonders kleine und mittelständische Betriebe ohne eigene Vergabeexperten haben wieder die Chance, sich um Aufträge ohne aufwändige Vergabeverfahren bewerben. Wir halten daher nichts von einer erneuten Verbürokratisierung des Vergabeverfahrens, wie dies seitens des Niedersächsische Industrie- und Handelskammertag (NIHK) und der Unternehmerverbände Niedersachsen (UVN) gefordert wird. Die Absenkung der Wertgrenzen nützt nur Großbetrieben. Der kleine Handwerksbetrieb, der ohne eigene Vergabeexperten Angebote ausarbeiten muss, hat hiervon nichts", teilte der Sprecher des Verbandes, Thorsten Bullerdiek, heute mit.

"Die Verfahrenserleichterungen haben sich in den vergangenen Jahren bewährt und sollten, wie von der Landesregierung geplant, dauerhaft gelten. Zudem wäre es bei dem hochkomplexen Vergaberecht, das gerade kleine Handwerksbetriebe kaum noch durchschauen, an der Zeit, endlich Rechtssicherheit zu schaffen und nicht jedes Jahr neue Vorschriften auf den Markt zu werfen. Hierdurch werden nur zusätzliche Verwaltungskosten bei der Wirtschaft und den Verwaltungen produziert. Dieses Geld stärkt die Infrastruktur vor Ort und ist besser in Aufträgen für die Wirtschaft angelegt. Wir unterstützen daher die Bestrebungen des Landes Niedersachsen, die erhöhten Wertgrenzen bundesweit festzulegen. Wenn die Länder hierrüber Einigkeit erzielen würden, wäre dies ein wichtiger Schritt für die Wirtschaft und die Kommunen", erklärte Bullerdiek.

Der NSGB sieht auch keinen Grund für eine höhere Korruptionsanfälligkeit bei Verwaltungen und Unternehmen. "Die Kommunen werden bei der Vergabe in besonderem Maße durch die Rechnungsprüfungsämter kontrolliert. Konkrete Belege dafür, dass die höheren Wertgrenzen zu mehr Korruption geführt haben, sind uns nicht bekannt geworden. Auch die Behauptung, dass Unternehmen durch aufwändigere Ausschreibungsverfahren mehr Aufträge erhalten, stimmt nicht. Bei unbürokratischen Verfahren erhalten die Kommunen mehr Angebote, da sich auch kleine Unternehmen beteiligen können", so Bullerdiek.

Hintergrund:
Während der Finanzmarktkrise wurden die Schwellenwerte, bis zu denen eine Auftragsvergabe nicht öffentlich erfolgen muss, hinaufgesetzt. Bei einer Bauleistung kann es bis zu einer Auftragssumme von einer Million Euro (vorher: 200.000 €) eine beschränkte Ausschreibung geben. Bis zu einer Summe von 100.000 € (vorher: 25.000 €) kann die Ausschreibung freihändig erfolgen. Diese Regelung wurde bis zum 31.12.2011 befristet.

Pressesprecher>www.nsgb.de