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13.09.2010 | Allgemeine Meldungen

Eckpunkte Energiekonzept: Die Belange der öffentlichen Wasserwirtschaft werden im Energiekonzept nicht ausreichend berücksichtig!

Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) und die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. (DWA) vermissen in dem von der Bundesregierung am 7.9.2010 vorgestellten Eckpunkten zum Energiekonzept die Erfordernisse für die öffentliche Wasserwirtschaft.

Dr. Jochen Stemplewski, Präsident der AöW und Vorstandsvorsitzender der Emschergenossenschaft / Lippeverband erklärte: "Nach erster Durchsicht des Energiekonzeptes müssen wir feststellen, dass der Fokus sehr auf der Atomenergie und der Industrie liegt und andere wichtige Aspekte gerade auch aus der Wasserwirtschaft nicht ausreichend berücksichtigt werden. So fehlen zum Beispiel bei den Maßnahmen für die Kommunen, für die Mittel aus dem Energiefonds vorgesehen sind, die Klärwerke und das Abwasser. Nach unseren Erkenntnissen sind die Energiepotenziale in der Wasserwirtschaft bei Weitem noch nicht ausgeschöpft. Doch könnten mit entsprechender Unterstützung die dazu erforderlichen Investitionen schneller getätigt werden. Dies hätte Vorteile für die Klimapolitik und die Gebührenzahler".

Otto Schaaf, Präsident der DWA und Vorstand der Stadtentwässerungsbetriebe Köln sowie Präsidiumsmitglied bei der AöW, sieht in dem bisherigen Verhalten und in dem Konzept eine ungleiche Behandlung der Abwasserbetriebe und womöglich zusätzliche Belastungen für die Gebührenzahler: "Die Wasserwirtschaft trägt bereits heute zur Abdeckung des bundesdeutschen Stromverbrauchs bei. Abwasserbetriebe erzeugen in ihren Kläranlagen durch Klärschlammbehandlung Strom. Hierfür haben die Abwasserentsorger Investitionen getätigt. Statt die Potenziale der Wasserwirtschaft in dieser Beziehung zu fördern, werden wir vor Tatsachen gestellt: Im aktuell vorliegenden Entwurf des Energiegesetzes ist die Steuerbefreiung für die energetische Verwendung von Klärschlamm und Klärgas nicht mehr enthalten. Die Abschaffung der Befreiung wird über steigende Abwassergebühren die Gebührenzahler belasten."

Otto Schaaf erklärte weiter: "In Abwasserkanälen steckt eine große Wärmemenge, die genutzt werden kann. An wirtschaftlich anwendbaren Verfahren wird derzeit von der Branche intensiv gearbeitet. Das kann zu Energieeinsparungen und Entlastungen der Gebührenzahler genutzt werden. Derartige Potenziale werden aber im Energiekonzept nicht berücksichtigt und geraten ins Hintertreffen".

In dem Entwurf des Energiekonzepts gar nicht erwähnt wird die Wasserkraft. Wasserkraftanlagen können mittel- bis langfristig allein durch Optimierung bestehender Anlagen ca. 35 Prozent mehr elektrischen Strom liefern. Diese Zahl geht aus der Studie "Energiepotenziale der deutschen Wasserwirtschaft" hervor, die im Auftrag der DWA erstellt wurde. Die regenerative Wasserkraft (ohne Pumpspeicherwerke) hatte im Jahr 2006 mit 21,6 TWh einen Anteil von 28,2 Prozent an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien in Deutschland. Gemessen an der gesamten Stromerzeugung in Deutschland von rund 640 TWh jährlich könnte die Wasserwirtschaft bei Ausschöpfung des gesamten Potenzials - auch auf den Kläranlagen - ca sechs Prozent des bundesdeutschen Stromverbrauchs abdecken.

Die AöW kritisiert weiterhin, dass neben der Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftanlagen die CCS-Technologie in Deutschland gefördert werden soll. Die Gefahren der Kohlendioxidspeicherung für das Grundwasser werden weiterhin unterschätzt und gehen im Konzept vollkommen unter. Erst kürzlich wurde mit Unterstützung von Deutschland das Menschenrecht auf Zugang zu sauberem Trinkwasser und hygienisch unbedenkliche Sanitärversorgung von den UN anerkannt. Es könnte der internationalen umweltpolitischen Glaubwürdigkeit und der Vorreiterrolle von Deutschland schaden, wenn eine existenzielle Ressource, wie das Grundwasser und die Lebensgrundlage Nr. 1 wie die Trinkwasserversorgung, gegenüber den energiepolitischen Zielen zurückgestellt würden. Der dauerhafte Schutz des Grundwassers muss an erster Stelle stehen. Dazu muss sich die Bundesregierung bekennen. Für Deutschland, als Vorbild in Sachen Umweltpolitik, hätte die Förderung von CCS-Technologie als zukunftsfähige Exportchancen ohne Rücksicht auf den dauerhaften Grundwasserschutz womöglich international unerfreuliche politische Folgen.