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10.08.2010 | Allgemeine Meldungen

Google-Street-View; Datensammlung ohne Grundlage!

"Es ist schade dass es immer noch an geeigneten Rechtsgrundlagen fehlt, die Tätigkeit von Datensammeldiensten, wie z.B. Google-Street-View, einzuschränken und zu überwachen. Daher halten wir den Start von Google-Street-View für verfrüht.

Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund

Dies zeigen auch die Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger, die in den Städten und Gemeinden eingehen.", erklärte der Pressesprecher und für Datenschutz zuständige Beigeordnete des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Thorsten Bullerdiek, heute in Hannover.

"Auch wenn seitens der Verbraucherministerin und des Hamburger Datenschutzbeauftragten mit Google verhandelt wurde, ersetzt dieses nicht die Tätigkeit des Bundestages, der hier einen eindeutigen Rechtsrahmen setzen muss. Wir haben zudem erhebliche Bedenken hinsichtlich einer flächendeckenden Darstellung aller Straßen und Gebäude in Internetdiensten ohne Einwilligung der Mieter, Grundeigentümer und weiterer betroffener Personen. Bevor entsprechende Veröffentlichungen erfolgen, sollte zwingend das Einverständnis der Betroffenen eingeholt werden", so Bullerdiek.

Der Städte- und Gemeindebund spricht sich zudem dafür aus, dass die Darstellung öffentlicher Gebäude, ganzer Straßenzüge, Ortschaften und Gemeindegebiete im Internet und auf allgemein zugänglichen Datenträgern und Medien zudem einer Genehmigungspflicht unterliegen sollte. "Wir hoffen das nun der Bundestag den Start von Google-Street-View zum Anlass nimmt schnellstens eine geeignete Rechtsgrundlage zu schaffen", ergänzte Bullerdiek.

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