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17.03.2009 | Wasser und Abwasser

AöW: EU verhindert sinnlose Wasser-Verteuerung

Mit ihrem Beschluss zur Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie haben die EU Finanzminister festgelegt, dass auch in der Zukunft keine Mehrwertsteuer auf die öffentliche Abwasserentsorgung zu erheben ist. Damit konnte eine sinnlose Verteuerung der Wassergebühren verhindert werden.

Es war zuvor vorgeschlagen worden, auf die Abwasserentsorgung generell einen verminderten Mehrwertsteuersatz zuzulassen. Die Finanzminister haben aber diese hoheitliche Aufgabe aus der Liste gestrichen. Dazu erklärt der Präsident der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft Dr. Jochen Stemplewski: "Dies ist ein wichtiges Signal für die öffentlichen non-profit- Unternehmen der Wasserwirtschaft, die sich durch die Entscheidung bestärkt sehen können. Es ist erfreulich, dass der Vorstoß der privaten Wasserkonzerne, die eine Besteuerung für die öffentlichen Unternehmen gefordert haben, offensichtlich ins Leere gelaufen ist."

Es bleibt damit inhaltlich beim Regime der bisherigen Mehrwertsteuerrichtlinie. Die AöW konnte sich mit ihrer Argumentation durchsetzen. Die privaten Entsorger sind dagegen mit ihrer Initiative gescheitert, Aufgaben der öffentlichen Hand zu besteuern. Sie hatten behauptet, die Nichtbesteuerung der Leistungen der öffentlichen Einrichtungen führe zu größeren Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil privater Unternehmer. Tatsächlich existiert ein solcher Wettbewerb aber nicht, weil gesetzlich nur Gemeinden Träger der Abwasserentsorgung sind und diese nicht miteinander konkurrieren können, die Bürger haben nicht die Wahl zwischen verschiedenen Anbietern.

Abwasserentsorgung ist Teil der Daseinsvorsorge und hoheitliche Aufgabe. Dies geht auch zurück auf das grundgesetzlich verbriefte Recht der Kommunen, die örtlichen Verhältnisse zu regeln und ist mit der Pflicht verbunden, Garant der ordnungsgemäßen Erfüllung dieser Aufgabe zu sein. Diese Postion sieht die AöW durch den Beschluss nun bestätigt.

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