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09.06.2009 | Abfallwirtschaft

ENTSORGUNGSVERTRAG IST RECHTENS

EuGH-Urteil bestätigt SRH-Vertrag mit Landkreisen

Der EuGH hat heute die Rechtmäßigkeit des 1995 geschlossenen Entsorgungsvertrages zwischen der Stadtreinigung Hamburg (SRH) und den vier Landkreisen Harburg, Soltau-Fallingborstel, Rotenburg (Wümme) und Stade bestätigt (Az. C-480/06). Damit ist die Klage der EU-Kommission gescheitert. Der EuGH erklärte heute, anders als von der Brüsseler Wettbewerbsbehörde behauptet, gehe der Verzicht der Landkreise auf eine europaweite Ausschreibung in Ordnung. SRH-Geschäftsführer Dr. Rüdiger Siechau begrüßt das Urteil: "Der EuGH bestätigt, dass das Vergaberecht bei dieser Form der interkommunalen Zusammenarbeit keine Anwendung findet. Wir freuen uns, die gute Zusammenarbeit mit den südlichen Landkreisen auf Grundlage des nunmehr höchstrichterlich bestätigten Vertrages fortsetzen zu können."