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06.01.2009 | Energie

Übergangsregelung zum EEG für Palm- und Sojaöl BHKW!

Die umweltpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagfraktion, Marie-Luise Dött MdB, und die zuständige Berichterstatterin, Dr. Maria Flachsbarth MdB informieren auf ihren Internetseiten, dass der Deutsche Bundestag am 19.12.2008 eine Übergangsregelung für Pflanzenöl-BHKW beschlossen hat.

Die Regelung wurde als so genanntes Artikelgesetz zusammen mit dem Energieeinspargesetz (EnEG) in 2./3. Lesung verabschiedet.

Die CDU/CSU-Fraktion erklärt dazu:
Nach diesem Beschluss haben Anlagen, die vor dem 5. Dezember 2007 erstmalig in Betrieb genommen wurden oder bis zu diesem Zeitpunkt der Kaufvertrag für die Anlage geschlossen wurde, ab dem 1. Januar 2009 solange weiter den Anspruch auf den Bonus für nachwachsende Rohstoffe (NawaRo-Bonus) aus dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2009, bis eine Nachhaltigkeitsverordnung in Kraft getreten ist.
Weiterhin wurde festgelegt, dass diese Regelung zunächst bis zum 31. Dezember 2009 befristet ist. Wir wollen mit der gefundenen Lösung eine Wirtschaftlichkeit der Anlagen sicherstellen. Betreiber von Blockheizkraftwerken, die im Vertrauen auf das im Bundestag verabschiedete EEG Investitionen vorgenommen haben, dürfen nicht unverschuldet in Existenznot gelangen. Nach Vorliegen der Nachhaltigkeitsverordnung wird ausschließlich zertifiziertes Pflanzenöl Anspruch auf den NawaRo-Bonus im EEG eröffnen.
Um dafür jetzt die weiteren rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, haben wir als Stichtag für die Kriterien der Nachhaltigkeitsverordnung in Fragen der Landnutzungsänderung den 1. Januar 2005 vereinbart.

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte rechtzeitig im parlamentarischen Verfahren auf die Notwendigkeit einer Übergangsregelung für bestehende Anlagen hingewiesen und deren Verabschiedung gegenüber dem Koalitionspartner immer wieder eingefordert. In einer Koalitionsverhandlung am 4. Dezember 2008 haben wir endlich eine politische Einigung erzielt, die der Deutsche Bundestag mit dem heutigen Beschluss umsetzt.

Die Übergangsbestimmung wird voraussichtlich am 13. Februar 2009 im Bundesrat behandelt. Danach ist ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 1. Januar 2009 vorgesehen.

Quellen:
http://www.marie-luise-doett.de
http://www.flachsbarth.info

Weitere aktuelle Informationen sind unter
www.energiecontracting.de
erhältlich.