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12.01.2009 | Polizei und Rettungsdienste

Deutscher Städte- und Gemeindebund: Feuerschutzsteuer als Ländersteuer erhalten - Brandschutz sichern

Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DStGB) warnt davor, die Feuerschutzsteuer von den Ländern auf den Bund zu übertragen. Diese Überlegungen aus der Föderalismusreformkommission II gefährden die Zweckbindung dieser Steuer für die Aufgaben unserer Feuerwehren, sagte das Geschäftsführende Präsidialmitglied des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, heute in Berlin.

In der Föderalismusreformkommission II wird überlegt, die Verwaltungskompetenz für die Versicherungsteuer unter Einbeziehung der Feuerschutzsteuer von den Ländern auf den Bund zu übertragen. Als Gründe hierfür werden die Verwaltungsökonomie und das Interesse an einer umfassenden Kompetenzentflechtung zwischen Bund und Ländern genannt.

Auch die Innenministerkonferenz hat sich für den Erhalt dieser Steuer als Ländersteuer zur zweckgebundenen Finanzierung der Aufgaben des Brandschutzes ausgesprochen.

Landsberg warnt alle Beteiligten der Föderalismusreformkommission II davor, sich über dieses klare Votum aus Kommunen und Ländern hinweg zu setzen und erinnert an die zentrale Bedeutung der Feuerwehren für das deutsche Sicherheitssystem.

"Die Zukunft der Feuerwehren zu sichern, sollte ein vorrangiges politisches Ziel sein", so Landsberg.