Public Manager
27.02.2009 | Verkehrsmanagement

Parkhausbranche nimmt Verkehr der Zukunft und Unternehmenssteuerreform ins Visier

Die Parken, Fachtagung und Fachausstellung rund um Planung, Bau und Betrieb von Einrichtungen des ruhenden Verkehrs, findet in diesem Jahr am 17. und 18. Juni in den Wiesbadener Rhein-Main-Hallen statt.

An zwei Veranstaltungstagen präsentieren Anbieter schlüsselfertige Parkhäuser, Finanzierung, Beratungs- und Sanierungskonzepte, Informationstechnologie für Verwaltung und Leittechnik sowie Kassen-, Karten-, Schranken- und innovative Abrechnungssysteme.

Verantwortlich zeichnet die Messe Frankfurt Ausstellungen GmbH in Kooperation mit dem Bundesverband Parken e.V. Bis dato haben über 70 Firmen aus vier Nationen (2007: 84) ihre Teilnahme angekündigt. Darüber hinaus erwartet die Fachbesucher der Parken auch in diesem Jahr wieder ein erstklassiges Tagungsprogramm mit hohem Praxisnutzen, das traditionell der Bundesverband Parken e.V. konzipiert und realisiert.

Hier sind u.a. Themen aus Wirtschaft und Wissenschaft vor dem Hintergrund aktueller Entwicklungen Programm. Diskutiert wird beispielsweise über die Zukunft des Verkehrs. Verkehrswissenschaftler Professor Dr. Manfred Boltze, TU Darmstadt, stellt Verkehrs-Entwicklungen der Innenstädte für die nächsten Jahrzehnte vor. Das Miteinander des ÖPNV und des individuellen motorisierten Verkehrs spielt hier eine wesentliche Rolle.
Wohin geht die Entwicklung, wo positioniert sich in diesem Zusammenhang die Parkhausbranche? Neue Verkehrsformen bzw. neue Lenkungs- und Gestaltungsmittel werden sich auch auf das Verhalten der Autofahrer auswirken. Für die Parkhausbranche gilt es, Konzepte zu entwickeln, um den neuen Herausforderungen zu begegnen.

Weiter steht die Unternehmenssteuerreform 2008 in Wiesbaden im Fokus. Unternehmen der Parkhausbranche werden durch die neue Gesetzgebung extrem belastet und teilweise in ihrer Existenz bedroht. So lautet das Ergebnis eines aktuellen Gutachtens im Auftrag des Verbandes. Die hohen steuerlichen Belastungen basieren vorrangig auf Hinzurechnungen bei der Gewerbesteuer von Mieten und Pachten, die bis zu 80 Prozent des Umsatzes, in einigen Fällen sogar mehr, betragen. Beide Posten waren bisher als Kosten vom gewerbesteuerpflichtigen Gewinn abziehbar. Hinzu kommt, dass die Gewerbesteuer nicht mehr als Betriebsausgabe berücksichtigt werden darf. Durch die Neuregelungen kann sich die Gesamtsteuerlast auf bis zu 170 Prozent erhöhen. In vielen Fällen kommt es zu einer gravierenden Substanzbesteuerung. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, die ertragsschwach und finanziell vorbelastet sind. Laut Gutachten sind die Hinzurechnungsvorschriften verfassungswidrig und werden voraussichtlich vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben. Vor diesem Hintergrund tritt der Bundesverband für eine Gesetzeskorrektur ein.

Weitere Informationen sind unter www.parken-messe.de zu finden.