Public Manager
19.02.2009 | Verwaltungsmodernisierung

Bürokratieabbau: Bund und Kommunen vereinbaren stärkere Zusammenarbeit

Staatsminister Hermann Gröhe MdB hat sich gestern, 18. Februar 2009, mit den Spitzen des Deutschen Städtetags, des Deutschen Landkreistages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes über die Ausweitung der Zusammenarbeit beim Bürokratieabbau ausgetauscht.

Die Beteiligten werden die gute Zusammenarbeit weiter vertiefen und hierzu vor allem die Möglichkeiten einer stärkeren Verschränkung zwischen den Bürokratieabbauprojekten prüfen. So wollen die Spitzenverbände weitere Arbeitsbereiche der Kommunen benennen, in denen Rechtsgrundlagen und Arbeitsabläufe überprüft werden sollen, um sie weiter zu vereinfachen.
Zwei am 11. Februar 2009 gestartete Pilotprojekte "Einfacher zum Elterngeld" und "Einfacher zum Wohngeld" sind hierfür gute Beispiele.

Staatsminister Gröhe als Koordinator der Bundesregierung für das Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung sagte: "Die kommunalen Spitzenverbände sind bereits jetzt wichtige Partner beim Bürokratieabbau der Bundesregierung. Die weitere Einbeziehung in den Prozess hilft dabei, eine größtmögliche spürbare Entlastung von Wirtschaft, Bürgerinnen und Bürgern sowie Verwaltung zu erreichen."

Die Hauptgeschäftsführer der kommunalen Spitzenverbände, Dr. Stephan Articus (Deutscher Städtetag), Prof. Dr. Hans-Günter Henneke (Deutscher Landkreistag) und Dr. Gerd Landsberg (Deutscher Städte- und Gemeindebund) erklärten: "Die kommunalen Spitzenverbände sind zuversichtlich, dass es in Zusammenarbeit mit der Bundesregierung und dem Nationalen Normenkontrollrat gelingen kann, gesetzliche Regelungen und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Ziel ist es dabei, unsere Bürgerinnen und Bürger ebenso wie unsere Verwaltung von überflüssiger Bürokratie zu entlasten."

Bereits seit Beginn des Bundesprogramms Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung stehen Bund, Länder und Kommunen im engen Kontakt. Kommunen sind in doppelter Hinsicht von Informationspflichten des Bundes betroffen: sie müssen solche Pflichten selbst erfüllen - zum Beispiel in der Meldung bestimmter Statistiken - und sind zugleich diejenigen, die Vorschriften des Bundes umsetzen: zum Beispiel beim Ausstellen eines Reisepasses oder bei der Berechnung von Sozialleistungen. Sie stehen im engsten Kontakt mit Unternehmen, Bürgerinnen und Bürgern und wissen, wie aufwändig einzelne Pflichten sein können.

Die drei kommunalen Spitzenverbände Deutscher Städtetag, Deutscher Landkreistag und Deutscher Städte- und Gemeindebund vertreten öffentliche Anliegen. Ihre unmittelbaren und mittelbaren Mitglieder sind wie Bund und Länder Gebietskörperschaften, deren Organe für ihr Gebiet eine politische Gesamtverantwortung tragen. Im föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland bilden die Städte, Landkreise und Gemeinden die dritte Ebene öffentlicher Verwaltungen.
Der Deutsche Städtetag vertritt die Interessen von 115 der 116 kreisfreien und der meisten kreisangehörigen Städte. In ihm haben sich mehr als 4.400 Städte und Gemeinden zusammengeschlossen.
Dem Deutschen Landkreistag gehören mittelbar alle 301 Landkreise an. Die Mitgliedsverbände des Deutschen Städte- und Gemeindebundes repräsentieren über 12.500 Städte und Gemeinden in Deutschland.

Hintergrund des Programms
Die Bundesregierung hat sich mit ihrem Programm Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung das Ziel gesetzt, Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie die Verwaltung spürbar von Bürokratiekosten zu entlasten, die aus bundesrechtlichen Informationspflichten resultieren. Der Nationale Normenkontrollrat unterstützt die Bundesregierung bei diesem Vorhaben. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesregierung.de/buerokratieabbau