Public Manager
20.08.2009 | Brandschutz, Polizei und Rettungsdienste

Heißluftballone und Himmelslaternen dürfen in Niedersachsen nicht gestartet werden

Die Gemeindeverwaltung Lehre macht darauf aufmerksam, dass es in Niedersachsen verboten ist, so genannte Himmelslaternen - die auch Wunschlaternen oder unbemannte Heißluftballone genannt werden - in die Luft steigen zu lassen. Unbemannte Heißluftballone mit festen, flüssigen und gasförmigen Brennstoffen dürfen nicht gen Himmel geschickt werden.

Olaf Kapke, Gemeindebrandmeister in Lehre: "Die Gefahr, dass die Himmelslaternen Brände verursachen, wird oft unterschätzt."
Ein Verbot, das in ganz Deutschland gilt, gibt es noch nicht. Aber in Niedersachsen gilt bereits seit 22. April 2009 die Verordnung über den Betrieb von unbemannten Heißluftballonen, betont Kapke.
Die Verordnung ist zunächst bis 31. Dezember 2013 in Kraft. Hierin hat der Gesetzgeber verboten, unbemannte Heißluftballone in die Luft steigen zu lassen. Immer wieder kam es zu Bränden, die durch falsch fliegende Himmelslaternen verursacht worden sind. Daher ist das Verbot eine sinnvolle Konsequenz, sagt der Gemeindebrandmeister Olaf Kapke.

Wer die Laternen trotzdem fliegen lässt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und muss laut der Verordnung mit empfindlichen Geldstrafen rechnen. Die Geldbuße kann bis zu 5.000 Euro betragen. "Mehrere tausend Euro könnten zudem auch für einen Feuerwehreinsatz zusammenkommen. Grund genug, die Finger von den Himmelslaternen zu lassen", betont Tobias Breske, Fachbereichsleiter Ordnungsangelegenheiten bei der Gemeindeverwaltung Lehre. Wird als Brandursache eine Himmelslaterne eruiert, werden in jedem Fall polizeiliche Ermittlungen folgen, so Breske weiter. In vielen Fällen können die Täter ermittelt werden.

Die Himmelslaternen wurden vor rund 2000 Jahren in China entwickelt. Zunächst hat das Militär die Laternen genutzt, um Nachrichten über weite Entfernungen zu übermitteln. Später schwebten Lampions auch zu Feiern und Festen am Himmel. Erst vor einigen Jahren importieren chinesische Hersteller die Laternen erstmals nach Europa, wo sie sich als Party-Spaß und preisgünstige Alternative zum Feuerwerk schnell wachsender Beliebtheit erfreuten.
Sie funktionieren nach dem Prinzip eines großen Heißluftballons: Eine unten geöffnete Papiertüte wird mit dünnen Drähten zu einem hohen Zylinder aufgespannt. In der Öffnung hängt ein mit Wachs überzogenes Stück Stoff, das angezündet wird; die erhitzte Luft im Inneren der Laterne bringt ihn zum Aufsteigen. Dabei kann es jedoch passieren, dass das Papier in Brand gerät oder die Laterne beispielsweise durch einen Windstoß abstürzt, bevor das Wachs ganz verbrannt ist.
Kapke: "Die Himmelslaternen sind schon wegen ihres geringen Gewichts schlecht zu steuern und daher unberechenbar." Bei Trockenheit können herunter fallende Laternenreste außerdem Wald, Wiesen und Häuser entzünden.

Über die Gemeinde Lehre

 

Die Gemeinde Lehre ist 1.121 Jahre alt. Sie liegt im östlichen Niedersachsen im Landkreis Helmstedt. Die nächstgelegenen Großstädte sind Braunschweig und Wolfsburg, die direkt an Lehre angrenzen. Die Gemeinde Lehre erstreckt sich über eine Fläche von 71,57 km². Insgesamt leben rund 11.800 Menschen in der Gemeinde. Die Gemeinde Lehre ist untergliedert in die acht Orte Beienrode, Essehof, Essenrode, Flechtorf, Groß Brunsrode, Klein Brunsrode, Lehre und Wendhausen. Lehre ist ein Ort zwischen Kultur und Technik. So gibt es mit dem Schloss Wendhausen, der Bergholländermühle Wendhausen, dem Schloss Essenrode, der Burg Campen in Flechtorf und dem Tierpark Essehof zahlreiche Sehenswürdigkeiten in Lehre.