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05.11.2008 | Energie

Landesregierung richtet Energie- und Klimarat ein

Ein nordrhein-westfälischer Energie- und Klimarat mit führenden Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Institutionen soll zukünftig die Landesregierung bei der Umsetzung ihrer Energie- und Klimaschutzstrategie beraten.

Dies hat das Landes-Kabinett am 4. November beschlossen. Aufgabe des Gremiums ist es, die Umsetzung der Energie- und Klimaschutzstrategie zu überprüfen, das Erreichen der ehrgeizigen Energie- und Klimaschutzziele zu überwachen und gegebenenfalls eigene Verbesserungsvorschläge für diesen Prozess zu erarbeiten.

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat am 29. April 2008 ihre Energie- und Klimaschutzstrategie vorgelegt. Sie übernimmt damit in Deutschland eine Schrittmacherfunktion in der Energie- und Klimapolitik. Das zentrale Ziel ist eine nachhaltige, das heißt dauerhaft sichere, wirtschaftliche und klimafreundliche Energieversorgung. Im Miteinander von Politik, Bürgern, Unternehmen, Forschungseinrichtungen sowie allen gesellschaftlichen Gruppen Nordrhein-Westfalens wird diese Strategie umgesetzt. Konkretes Ziel ist es, die energiebedingten CO2-Emissionen in Nordrhein-Westfalen ab dem Jahr 2020 um jährlich 81 Mio. t und damit um 28% gegenüber dem Jahr 2005 zu reduzieren.

Um dieses Ziel zu erreichen, nennt die Landesregierung in ihrer Energie- und Klimaschutzstrategie für Nordrhein-Westfalen insgesamt 43 landesspezifische Maßnahmen in den Bereichen - Energiesparen - Regenerative Energien - Kraft-Wärme/Kälte-Kopplung - Fossile Energien - Brennstoffzelle und Wasserstoff - Export, Joint Implementation und Clean Development Mechanism - Verkehr - Kernenergie

Die Maßnahmen werden von den jeweils verantwortlichen Ressorts der Landesregierung umgesetzt. Die Landesregierung wird die Umsetzung der Maßnahmen durch ein externes Monitoring begleiten, auswerten und ggf. Anpassungen vornehmen. In regelmäßigen Abständen, erstmals im Jahr 2010, werden die Ergebnisse in einem Bericht dargestellt. Der Energie- und Klimarat soll die Ergebnisse dieses Monitorings bewerten und ggf. Änderungs- und Ergänzungsvorschläge machen.