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16.06.2008 | Beschaffungspraxis

Mehdorn kritisiert auf dem Deutschen Baugerichtstag das derzeitige Vergaberecht!

Auf dem 2. Deutschen Baugerichtstag am 13./.14. Juni in Hamm/Westf. erörterten mehr als 600 Teilnehmer aktuelle Fragen des privaten Bau- und Vergaberechts.

Zu Beginn kritisierte Hartmut Mehdorn, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Bahn AG das derzeitige Vergaberecht als zu unflexibel für einen effizienten Einsatz von Investitionsmitteln der öffentlichen Hand. Es bestünden insbesondere zu wenige Möglichkeiten, das Know-how der Bauunternehmen bei der Planung von Bauvorhaben einzubeziehen. Dies führe zu einer Verteuerung von öffentlichen Baumaßnahmen und zu einer Flut von vermeidbaren Bauprozessen.

Aus den in sechs Arbeitskreisen erarbeiteten Forderungen ist die nach einer gesetzlichen Regelung der außergerichtlichen Streitbeilegung hervorzuheben. Künftig sollen - so der Baugerichtstag - Baustreitigkeiten ohne Verbraucherbeteiligung zunächst durch einen bauerfahrenen neutralen Dritten vorläufig verbindlich entschieden werden, bevor ein Gericht angerufen werden kann.
Außerdem soll die - derzeit schon praktizierte - Möglichkeit einer gerichtlichen Mediation gesetzlich geregelt werden.

Im Focus stand auch die Honorarordnung für Architekten- und Ingenieure (HOAI) und deren anstehende Novellierung. Der Baugerichtstag hat sich gegen eine faktische Aufhebung der HOAI ausgesprochen und dem Gesetzgeber konkrete Änderungen des derzeitigen Novellierungsentwurfs vorgeschlagen. Schließlich beklagt der Baugerichtstag, dass es für die volkswirtschaftlich bedeutsamen Bau- und Architektenverträge keine spezifischen gesetzlichen Regelungen gibt, was zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führe.

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