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09.06.2008 |

Deutscher Baugerichtstag: Architekten und Ingenieure kämpfen um ihre Gebührenordnung

Auf dem am 13./14. Juni in Hamm/Westf. stattfindenden 2. Deutschen Baugerichtstag geht es unter anderem auch um den Fortbestand der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI),

die - europarechtlich fragwürdig - öffentliches Preisrecht enthält und für die Tätigkeit der Architekten und Ingenieure Mindesthonorare gleichsam garantiert. Die EU-Dienstleistungsrichtlinie vom 12.12.2006 verlangt jedoch eine Anpassung der HOAI an EU-Recht bis Ende 2009.

Der jüngste Entwurf einer HOAI-Novelle sah daher eine weitgehende Abschaffung des Preisrechts vor. Aufgrund des massiven Widerstandes der Kammern und Verbände hat das Bundeswirtschaftsministerium diesen Entwurf jedoch wieder zurückgezogen, um ihn zu überarbeiten.

Unter Mitwirkung zahlreicher Fachleute aus Kammern, Verbänden, Justiz und Anwaltschaft wird in Hamm öffentlich diskutiert, wieviel HOAI die Dienstleistungsrichtlinie der EU noch erlaubt. Der Deutsche Baugerichtstag, zu dem mehr als 600 Teilnehmer erwartet werden, wird dazu Empfehlungen an den Gesetzgeber formulieren, denen schon jetzt ein erheblicher Einfluss auf den weiteren Fortgang der Novellierung beigemessen wird.

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

Deutscher Baugerichstag e.V.

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