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30.04.2008 | Moderner Staat

Bundesregierung entlastet Wirtschaft um 4,4 Mrd. Euro

Staatsministerin Hildegard Müller, Koordinatorin der Bundesregierung für Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung, hat heute den Zwischenbericht des Staatssekretärsausschusses Bürokratieabbau im Kabinett vorgestellt. Mit den dort aufgeführten, zum Teil bereits umgesetzten Maßnahmen entlastet die Bundesregierung die Wirtschaft jährlich um insgesamt 4,4 Mrd. Euro pro Jahr.

Staatsministerin Hildegard Müller sagte hierzu: "Wir alle brauchen mehr Zeit für das Wesentliche: Deshalb wollen wir Wirtschaft sowie Bürgerinnen und Bürger stärker von Bürokratie entlasten: Da, wo Vereinfachungen möglich sind, führen wir sie konsequent durch: durch weniger Anträge, mehr Internetanwendungen, weniger Datenaufwand.
Unser Zwischenbericht zeigt, dass wir für viele Wirtschaftsbereiche schon konkrete Vereinfachungen auf den Weg gebracht haben. Jetzt werden wir auch für Bürgerinnen und Bürger den Bürokratieabbau spürbar machen."

Im Februar 2007 hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, unnötige Bürokratiekosten zu identifizieren, zu beseitigen und dadurch die Bürokratiekostenbelastung bis 2011 um 25 Prozent zu reduzieren. Die weitere Umsetzung erfordert Zwischenetappen, um bis Ende 2009 etwa die Hälfte des angestrebten Ziels zu erreichen. Gegenwärtig liegen 270 Vorschläge für Vereinfachungsmaßnahmen vor.
Die Wirtschaft wird allein durch die 111 bereits bezifferten Maßnahmen um 4,4 Mrd. Euro pro Jahr entlastet. Davon sind Maßnahmen mit rund 3,2 Mrd. Euro Entlastung pro Jahr bereits umgesetzt. Das ist ein gutes Zwischenergebnis. Gegenüber dem Jahresbericht von Oktober 2007 bedeutet dies eine weitere Entlastung um 1,8 Mrd. Euro.

Einige Beispiele:
• Das Bundesministerium der Finanzen hat diverse steuerrechtliche Verfahrensregelungen vereinfacht. Dadurch wird die Wirtschaft in einer Größenordnung von 421 Mio. Euro von bürokratischen Lasten befreit.
• Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie strebt mit dem Dritten Mittelstandsentlastungsgesetz ein Entlastungsvolumen von 100 Mio. Euro an. Neben der Aufhebung von Vorschriften sind Vereinfachungsmaßnahmen unter anderem im Bereich des Gewerberechts und der Statistik geplant.
• Die Reform der Pflegeversicherung wird die Wirtschaft insbesondere durch die Entbürokratisierung der Pflegedokumentation um mehr als 80 Mio. Euro entlasten.
• Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat das Haushaltsscheckverfahren vereinfacht: Der Beitragsnachweis muss nur noch halbjährlich erbracht werden. Das ergibt pro Haushalt eine Einsparung von 20 Euro und rund 6 Arbeitsstunden.
• Durch die geplante Einführung des neuen elektronischen Personalausweises mit einer elektronischen Identifizierungsfunktion können zeitaufwändige Verfahren (z.B. bei einer Konto-Eröffnung) künftig online abgewickelt werden. Damit werden auch für Bürgerinnen und Bürger in der Zukunft zahlreiche Behördengänge entfallen.

Die Einzelbeispiele zeigen: Entlastung trifft einzelne Branchen und Unternehmen unterschiedlich. Daher ist nach wie vor eine gemeinsame Anstrengung aller Politikbereiche erforderlich. Der Messprozess der Bürokratiekosten der Wirtschaft ist für die auf nationales und erweitertes EU-Recht zurückzuführenden Informationspflichten nahezu abgeschlossen. Insgesamt hat das Statistische Bundesamt hieraus bislang knapp 30 Mrd. Euro Bürokratiekosten der Wirtschaft ermittelt. Derzeit werden die Bürokratiekosten ermittelt, die von Informationspflichten der EU verursacht werden. Parallel dazu geht die Bundesregierung nun daran, Bürokratie bei Bürgerinnen und Bürgern zu ermitteln und abzubauen. Hierzu beginnt das Bundesministerium des Innern mit Messungen der Bürokratiebelastungen für Bürgerinnen und Bürger im Bereich Melderecht.

Der heute vorgestellte Zwischenbericht steht im Internet zur Verfügung. Er kann abgerufen werden unter
www.bundesregierung.de/buerokratieabbau