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09.11.2007 | Internet

Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco) zum Beschluss über Vorratsdatenspeicherung

Kosten der Vorratsdatenspeicherung: Anstieg der Verbraucherpreise droht.

Anlässlich bevorstehenden Schlussabstimmungen zum "Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG" im Deutschen Bundestag appelliert der Verband der deutschen Internetwirtschaft an die Abgeordneten, das Vorhaben aufzuschieben oder das Gesetz ohne die umstrittene Vorratsdatenspeicherung zu verabschieden. Wenn die Kosten für die Anschaffung der teuren Speichertechnik nicht erstattet werden, wird das nach Einschätzung des Verbandes Auswirkungen auf die Verbraucherpreise haben.

Dazu Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender des Verbandes der deutschen Internetwirtschaft (eco): "Die flächendeckende und verdachtsunabhängige Speicherung, wer mit wem wann telefoniert, eine SMS oder eine E-Mail gesendet hat, ist mit immensen Anschaffungskosten für die TK-Unternehmen verbunden. Allein die Internetwirtschaft muss 332,5 Millionen Euro für die Anschaffung von Hard- und Software aufbringen, dazu kommen noch die laufenden Betriebskosten und die Kosten der klassischen Telekommunikationsunternehmen. Für diese Ausgaben sollen die Unternehmen nicht entschädigt werden. Wenn es dabei bleibt, werden die Belastungen letztlich auf die Verbraucher abgewälzt werden müssen."

Der überwiegende Teil der für sechs Monate aufzubewahrenden Daten für die Strafverfolgung ist nutzlos, zum Beispiel Daten von Spam-Mails. Der Rest sind meist sensible Daten von unbescholtenen Bürgerinnen und Bürgern, die einen erheblichen Eingriff in ihre Grundrechte hinnehmen müssen. Der Nutzen der Vorratsdatenspeicherung für die Bekämpfung von schweren Straftaten und Terrorismus ist dagegen gering, denn Kriminelle können die Überwachung leicht umgehen. Auch sind die Strafverfolgungsbehörden nicht für die Entgegennahme und Auswertung der Daten gerüstet.

"Wenn die Vorratsdatenspeicherung kommt, müssen die Bundesländer zumindest ebenfalls Geld in die Hand nehmen und die Strafverfolgungsbehörden technisch und personell aufrüsten. Sonst bringt die Speicherung für die Kriminalitätsbekämpfung nichts. Einen Erfolgsnachweis in Form einer aussagekräftigen Statistik ist das mindeste, was Steuerzahler, Wirtschaft und Verbraucher erwarten können", so Michael Rotert weiter.

"Lediglich an einem Punkt ist auf unser Betreiben hin inzwischen Realismus eingekehrt: Der Internetwirtschaft wird eine Übergangsfrist für die technische Umsetzung der Speicherpflicht bis zum 1. Januar 2009 zugestanden. Etwas anderes wäre auch völlig illusorisch gewesen."

Der Gesetzentwurf verpflichtet Telefon- und Internetanbieter, für sechs Monate flächendeckend und verdachtsunabhängig zu speichern, wer mit wem per Telefon, Handy oder E-Mail in Verbindung gestanden und wer wann das Internet genutzt hat. Davon betroffen sind auch Berufsgeheimnisträger. Außerdem wird der Katalog der Straftaten, aufgrund derer abgehört werden darf, ausgeweitet.

eco (www.eco.de) ist seit über zehn Jahren der Verband der Internetwirtschaft in Deutschland. Die mehr als 300 Mitgliedsunternehmen beschäftigen über 200.000 Mitarbeiter und erwirtschaften einen Umsatz von ca. 40 Mrd Euro jährlich. Im eco-Verband sind die rund 130 Backbones des deutschen Internet vertreten. Verbandsziel ist es, die kommerzielle Nutzung des Internet voranzutreiben, um die Position Deutschlands in der Internet-Ökonomie und damit den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken. Der eco-Verband versteht sich als Interessenvertretung der deutschen Internetwirtschaft gegenüber der Politik, in Gesetzgebungsverfahren und in internationalen Gremien.

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