Public Manager
27.12.2007 | Gebäude und Grundstücke

Brennpunktseminar: Vor den Vergabegerichten – das Ende des kooperativen Städtebaus?

Städtebau heute ohne städtebauliche Verträge ist kaum vorstellbar. Städte und Gemeinden brauchen die Kooperation mit investitionsbereiten Vorhabenträgern und Grundstückseigentümern, um Entwicklungen zu initiieren und zu finanzieren.

Vorhabenträger brauchen Planungsrecht und Planungssicherheit. Nun hat das OLG Düsseldorf den Verkauf eines Baugrundstücks durch die öffentliche Hand deshalb als ausschreibungspflichtige Vergabe einer Baukonzession gewertet, weil zugleich in einem städtebaulichen Vertrag eine Bauverpflichtung zur Umsetzung des aus Anlass des Bauvorhabens aufgestellten Bebauungsplans vereinbart wurde.

Diese Entscheidung hat sowohl bei den Liegenschaftsverwaltungen als auch in den Bauverwaltungen für erhebliche Verunsicherung gesorgt. Es wird befürchtet, dass die eingeübten und bewährten Verfahren bei städtebaulichen Vorhaben und vor allem bei der Vergabe von Grundstücken aus dem kommunalen Liegenschaftsvermögen unter dem Regime des Vergaberechts infrage gestellt und möglicherweise ganz aufgegeben werden müssen.

Die sich im Anschluss an die Entscheidung des OLG Düsseldorf ergebenden Konsequenzen für die kommunalen Liegenschaftsverwaltungen und für den Abschluss städtebaulicher Verträge sind Gegenstand dieses Brennpunktseminars. Dabei sollen erste Überlegungen in den Städten vorgestellt sowie rechtlich und im Lichte der praktischen Erfordernisse bewertet werden.

Unter anderem geht es um folgende Fragen: Unter welchen Voraussetzungen sind städtebauliche Verträge und Grundstückskaufverträge nach dem Vergaberecht öffentlich auszuschreiben? Wann handelt es sich um eine entgeltliche Baukonzession? Wie können Städte und Gemeinden vergaberechtliche Risiken vermeiden?

Zielgruppen: Leitende Mitarbeiter in den kommunalen Liegenschafts- und Bauverwaltungen, in Rechtsämtern sowie der Wirtschaftsförderung und der Stadtentwicklung, Projekt- und Immobilienentwickler sowie Rechtsanwälte, die mit der Entwicklung von städtebaulichen Projekten beratend befasst sind.

Leitung: PD Dr. Arno Bunzel Ansprechpartner/-in: Rosa Hackenberg, Telefon: 030/39001-259, Telefax: 0 30/3 90 01-268, Deutsches Institut für Urbanistik, Postfach 12 03 21, 10593 Berlin, Anmeldung bitte nur schriftlich, hackenberg(at)difu.de

Veranstalter: Deutsches Institut für Urbanistik (Difu)

Weitere Informationen erhalten Sie hier:

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