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04.12.2007 | Energie

AöW fordert: Mehr Energie aus Kläranlagen gewinnen

Neues - Erneuerbare Energien Gesetz - (EEG) schadet Klimaschutz

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat einen Referentenentwurf zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien vorgelegt, durch den die Förderung bei Klärgas erheblich verschlechtert wird. Es ist zu befürchten, dass es zu einem Rückgang der energetischen Nutzung von Klärgas kommen wird.

Dazu erklärt der Geschäftsführer der Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft Dr. Estermann: "Ein Rückgang der Energiegewinnung aus Klärschlamm wäre ein fataler Fehler. Deutschland hat heute bereits erhebliche Klärgaspotenziale noch nicht genutzt. Die Wasserwirtschaft könnte hier einen guten Beitrag zur Entlastung der Umwelt leisten, indem mehr Energie aus Biomasse gewonnen wird. Die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft fordert die Bundesregierung auf, die Potentiale zur Gewinnung von Energie aus Kläranlagen stärker zu fördern und umweltpolitisch und volkswirtschaftlich sinnvolle Regelungen zu treffen."

Erhebliches Potenzial ist bei kleineren Kläranlagen mit Ausbaugrößen von 10.000 bis 100.000 Einwohnerwerten vorhanden, die heute in der Regel nicht über ein Blockheizkraftwerk verfügen, da bei der heutigen Fördermöglichkeit eine Investition der Anlagen nicht wirtschaftlich ist. Ein weiteres erhebliches Potenzial besteht in der Nutzung der derzeit nicht genutzten Faulraumkapazitäten vieler Kläranlagen. Sie könnten zur Vergärung mit geeigneten Substanzen (wie z. B. Bioabfälle, Fette etc.) mitgenutzt werden. Das höhere Gasaufkommen von bis zu 100% ließe sich kurzfristig energetisch nutzen.

Die meisten großen Anlagen sind bereits mehrere Jahre im Einsatz, so dass die elektrischen Wirkungsgrade im Mittel bei 30% liegen. Moderne Blockheizkraftwerke können jedoch einen Wirkungsgrad von 35 % bis 40% erreichen. Eine Modernisierung brächte so bei den großen Blockheizkraftwerken eine zusätzliche Energiegewinnung. Um diese zusätzlichen Potenziale wirtschaftlich nutzen zu können, müsste das Gesetz neue Voraussetzungen schaffen. Klärgas aus nach hohen Umweltstandards errichteten Anlagen muss ökologisch höher bewertet werden als der Bau zusätzlicher Anlagen. Das Klärgas aus Siedlungsabwässern muss genauso vergütet werden wie die Verwertung von Gülle oder nachwachsender Rohstoffen.

Der Entwurf sieht in §29 vor, Strom, der auf Klärgasbasis erzeugt wird, mit 7,11 ct/kWh (bis 500 kW) beziehungsweise 6,16 ct/kWh (zwischen 500 kW und 5 MW) zu vergüten. Wenn von diesen Vergütungssätzen bei Selbstnutzung 18 ct/kWh abgezogen werden, wäre jegliche Förderung für Strom aus klärgasbetriebenen Energieerzeugungsanlagen ausgeschlossen Durch die vorgelegte Definition des Anlagebegriffes in § 22 würden die selbständigen Blockheizkraftwerk-Module zusammen gerechnet und somit die Vergütungssätze reduziert werden. Größere Anlagen fallen damit komplett aus der Förderung.

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